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Grundbetreuung sowie betriebsspezifische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2

Betriebsärztliche Grundbetreuung:

  • Begehung von Arbeitsplätzen mit einer Beratung bezüglich der Arbeitsplatzbedingungen und Arbeitsplatzgestaltung
  • Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (sog. ASA-Sitzungen)
  • Beratungen der Mitarbeiter, Vorgesetzten und Unternehmer

Betriebsspezifische Betreuung:

  • Angebotsvorsorge,  Pflichtvorsorge und Wunschvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorgen (ArbmedVV), Eignungsuntersuchung, Einstellungsuntersuchung
  • Betriebsärztliche Beratung bei arbeitsmedizinischen, sozialmedizinischen und auch allgemeinmedizinischen Fragestellungen
  • Mitwirkung und Unterstützung bei Verfahren zum sog. Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren)
  • Impfberatung bei tätigkeitsbedingten Infektionsgefährdungen und saisonale Grippeimpfungen
  • Hygieneschutzbelehrungen nach §43 des Infektionsschutzgesetzes.
  • Mutterschutzberatung nach Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Vorsorge und Prävention

  • Erstellen von Vorsorgebescheinigungen
  • Individuelle betriebsärztliche Arbeitsplatzbegehung und Beratung
  • Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, insbesondere Büroarbeitsplätzen
  • Prävention und Gesundheitsschutz im Betrieb


Betriebsärztliche Betreuung

  • Arbeitsplatzbegehung
  • Beratung von Arbeitgeber, Mitarbeitervertretung und Arbeitnehmer
  • Arbeitsschutzausschuss (ASA)
  • Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Telearbeitsmedizin
  • Gefährdungsbeurteilung